Herzlich willkommen!
Sie befinden sich auf der Startseite des zentralen elektronischen Hinweisgebersystems der GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.

Über dieses Hinweisgebersystem können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), erhalten.

Wir haben die Rechtsanwaltskanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht., dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson beauftragt. In diesem Video stellt Tobias Eggers sich und seine Aufgaben als Ombudsperson vor.

Sie können bei der Abgabe des Hinweises frei entscheiden, ob sie diesen direkt und ausschließlich bei Herrn Dr. Eggers oder unserem Leiter Recht (Herr Rainer Lüddemann) und dessen Stellvertreterin (Christa Berger) abgeben möchten.

Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.


Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.

Sollte ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.


Externe Meldestellen

Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V. abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
  • die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
  • das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin
  • das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts (BKartA