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Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG (Anwalt)
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Umweltschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht. 

Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann

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